(Stand Januar 2018)
1.
Spieltage,
Spielort, Spieleinsatz, Preisgeld, Verteilung des Jahresüberschusses
1.1 Spieltage sind alle Freitage beginnend mit der
Jahreshauptversammlung und endend vor dem Weihnachtspreisskat. Spielbeginn ist
18.30 Uhr. Gespielt werden jeweils zwei Serien, am letzten Spieltag eines
Jahres nur eine. Während des Spielbetriebes ist Rauchen im Spielraum nicht
gestattet.
1.2 Gespielt wird in der Gaststätte Freizeit im 1880,
Tübinger Str. 10, 80686 München.
Die
Teilnahme ist offen für Clubmitglieder und Gäste.
Am
zweiten und am letzten Spieltag eines Monats werden in der ersten Serie die
Spieler nach der aktuellen Rangliste der Clubmeisterschaft gesetzt
(Originalpunkte). Gäste werden ab Tisch 2 dazu gesetzt.
Im Übrigen
wird in der ersten Serie gelost, bei mehr als drei Tischen in zwei Gruppen
entsprechend der aktuellen Rangliste. Gäste werden entsprechend ihrer
Spielstärke den Gruppen zugeteilt.
Die zweite Serie wird nach dem Ergebnis der ersten Serie gesetzt. Bei einem Einsteigen erst in der zweiten Serie werden die Punkte der aktuellen Clubrangliste zugrunde gelegt.
1.3 Der Einsatz pro Serie beträgt € 5,--. Er wird in
jeder Serie als Geldpreisskat voll ausgespielt.
1.4 Die Preise sind je nach Teilnehmerzahl gestaffelt (Anzahl
der Preise = Anzahl der Tische).
Pro
Spielabend wird einmalig ein Listengeld von € 2,-- erhoben, das in die
Clubkasse fließt.
Das
Verlustspielgeld für verlorene Spiele beträgt für die ersten drei verlorenen
Spiele je € 1,--, für alle weiteren € 2,--. Die Verlustspielgelder fließen in
die Clubkasse.
1.5 Der Kassenbestand zum Jahresende wird, abgesehen von einer vom
Vorstand für erforderlich gehaltenen Liquiditätsreserve, nach Möglichkeit bei
der Weihnachtsfeier zusammen mit den erspielten Preisgeldern bei Wertungsturnieren
und Ligaspielen an die Mitglieder verteilt.
Die
Clubmitglieder mit mindestens 30 Clubserien erhalten eine Prämie entsprechend
der Anzahl ihrer gespielten Jahresserien (für weniger als 30 Serien werden ggf.
€ 3,50 je fehlender Serie abgezogen).
Für
die Bestplatzierten der Clubwettbewerbe 2.1, 2.2 und 2.4 gibt es Preisgelder.
Für
besondere Erfolge können Prämien vergeben werden.
Die
Ausschüttungen werden von der Vorstandschaft jährlich neu festgelegt.
Erspielte
Mannschaftspreisgelder werden anteilig nach teilgenommenen Serien
ausgeschüttet.
2.
Wettbewerbe
2.1 Clubmeisterschaft
Für
die Clubmeisterschaft werden die Ergebnisse aller Clubserien (1.1) sowie die
beiden Serien des Gartenskatturniers (2.5) gewertet.
Clubmeister
ist, wer am Ende des Spieljahres die höchste Durchschnittspunktzahl erreicht
hat. Der Clubmeister erhält einen Wanderpokal und die Meisternadel des DSkV.
An
der Clubmeisterschaft können nur Clubmitglieder teilnehmen.
Besonderheiten
für die Clubwertung:
Weniger
als 30 gespielte Serien eines Spieljahres bzw. nicht mehr erreichbare 30 Serien
während des Spieljahres werden mit jeweils null Punkten gewertet. Für jede mehr
als 30 gespielte Serie werden jeweils 60 Punkte gutgeschrieben.
2.2 Turniermeisterschaft
Gewertet
werden alle offiziellen Turniere (Wertungsturniere, Ligaspiele, Meisterschaften
des SRM, BSkV und DSkV).
Besonderheiten
für die Turnierwertung:
Weniger
als 20 gespielte Serien eines Spieljahres werden mit jeweils null Punkten
gewertet.
Die
Serien auf Ebene des BSkV werden mit einem Multiplikator von 1,1, die auf der
Ebene des DSkV mit einem Multiplikator von 1,2 aufgewertet.
2.3 Supercup
Die
Supercupwertung ergibt sich aus dem gewichteten Punktedurchschnitt der Club-
und Turnierserien (Gesamtpunktzahl geteilt durch die Anzahl aller zu wertenden
Serien). Für den Supercup sind 40 Serien erforderlich. Jede nicht erreichte
Serie wird mit null Punkten gewertet.
2.4 Pokalmeisterschaft
Die Pokalmeisterschaft findet 2018 nicht statt.
Der
Pokalmeister wird nach einem ko-System ermittelt.
In
jeder Serie erhält von den noch im Wettbewerb befindlichen Spielern derjenige
mit dem niedrigsten Spielergebnis eine Vormerkung (k). Eine Vormerkung erfolgt
auch beim Fernbleiben von vier aufeinander folgenden Clubabenden.
Diese
wird erst am Ende der letzten Serie eines Spielabends wirksam.
Wer
zwei Vormerkungen hat, scheidet aus (ko).
Eine
Clubserie zählt für den Pokalwettbewerb nur dann, wenn mehr als die Hälfte der
noch im Wettbewerb befindlichen Spieler daran teilnehmen. Dabei werden
Mitglieder, die wahrscheinlich wenige Serien im Jahr spielen, nicht berücksichtigt
(Festlegung durch Vorstand am Anfang des Spieljahres).
Der
Pokalsieger wird im direkten Duell ermittelt (d.h. kein ko durch Fernbleiben).
2.5 Gartenskatturnier
Das
Gartenskatturnier ist ein Preisskat von zwei Serien.
Die
zweite Serie wird nach dem Ergebnis der ersten Serie gesetzt.
Neben
den Clubmitgliedern können auch vom Vorstand eingeladene Gäste teilnehmen.
Die
Serien zählen für die Clubmeisterschaft, aber nicht zur Pokalmeisterschaft.
2.6 Weihnachtsskatturnier
Das
Weihnachtsskatturnier ist ein Preisskat von drei Serien.
Die
beiden letzten Serien werden gesetzt.
Neben
den Clubmitgliedern können auch vom Vorstand eingeladene Gäste teilnehmen.
Die
Serien zählen nicht zur Clubmeisterschaft.
2.7 Pokale
Der
Gewinner der Clubmeisterschaft, der Turniermeisterschaft, des Supercups, der
Pokalmeisterschaft, des Gartenskatturniers und des Weihnachtsskatturniers
erhält jeweils einen Wanderpokal. Der dreimalige Gewinner eines Pokals darf den
Pokal behalten. Anrecht auf einen Pokal haben nur Clubmitglieder.
2.8 Turnierablauf
Die
Einteilung durch die Spielleitung ist so vorzunehmen, dass Paare an getrennten
Tischen gesetzt bzw. ausgelost werden.
Die Spieldauer wird auf zwei
Stunden (Zeitlimit) je Serie begrenzt. Der Zeitpunkt des Endes der Serie wird
bei Beginn der Serie bekannt gegeben. Nach Ablauf des Zeitlimits ist die
Spielliste freiwillig abzugeben. Andernfalls werden die Spiellisten eingezogen.
Ein im Gang befindliches Spiel ist zu Ende zu führen.
Bei
nachweislichem Abreizen kann ein Mitglied des Vorstandes oder ein
Schiedsrichter an den Tisch gerufen werden. Der Betreffende ist evtl. zu
verwarnen.
Ein
Mitglied des Vorstandes hat das Recht,
bei willkürlichen Verstößen Teilnehmer ohne weiteres vom Wettspiel auszuschließen.
Als Verstöße gelten: Verletzung der Grundregeln, Abreizen nach Verwarnung,
Alkoholmissbrauch u. ä.
Alle
Serien werden mit doppelter Listenführung durchgeführt. Die Spiellisten können
nachträglich kontrolliert werden. Fehlerhafte Listen werden dann nachträglich
berichtigt. Wenn Differenzen nicht geklärt werden können, ist stets die
niedrigste Punktzahl zugrunde zu legen. Wenn eine Überprüfung nicht unmittelbar
nach einer Serie bzw. eines Turniers erfolgt, hat die Berichtigung keinen
Einfluss auf etwa bereits vergebene Geldpreise. Für die Turnier- bzw. Meisterschaftswertung
ist jedoch die berichtigte Punktzahl maßgebend.
Bei
Punktgleichheit im Clubwettbewerb werden die Preise geteilt. Im Pokalwettbewerb
hat die höhere Zahl der als Alleinspieler gewonnenen Spiele den Vorrang; ist
diese gleich, hat die geringere Anzahl der verlorenen Spiele den Vorrang; ist
auch diese gleich, hat die größere Zahl der gewonnenen Gegenspiele den Vorrang;
ist auch diese gleich, dann entscheidet das Los.
3.
Mannschaftsaufstellung
Die Aufstellung der Mannschaften erfolgt durch den Vorstand in Anlehnung an die Rangliste des Supercups des Vorjahres. Ausnahmen im Interesse des Vereins sind dem Vorstand vorbehalten.
Aus
einer Qualifikation auf einer unteren Ebene kann kein Anspruch auf eine
Aufstellung in einer Mannschaft in einer höheren Ebene abgeleitet werden.
4.
Zuschüsse
des Clubs
4.1 Startgelder für
die Ligen des DSkV/BSkV/SRM und alle Meisterschaften des SRM
4.2 Tage- und Übernachtungsgelder
Tagegeld pro Teilnehmer an Tandem- und Mannschaftsmeisterschaft des BSkV:
-
€ 5.- Tagegeld bei Spielbeginn am Nachmittag
-
€
10.- Tagegeld bei Spielbeginn am Vormittag
Übernachtungsgeld
pro Teilnehmer
-
angemessen
bei Ligaspielen (auf Nachweis)
-
€
50.- bei Teilnahme an der Deutschen
Einzelmeisterschaft
-
€
75.- bei Teilnahme an der Deutschen
Tandem- oder Mannschaftsmeisterschaft
4.3 Fahrtkostenzuschüsse für
Mannschaftsmeisterschaften des BSkV und Ligawettbewerbe jeweils außerhalb der
Münchner Stadtgrenzen in Höhe von € -,15 pro km und ein Auto je Mannschaft, für
Einzel- und Tandemmeisterschaften des BSkV
in Höhe von € -,05 pro km und Teilnehmer, km gerechnet jeweils ab
Club-Anschrift (Bechsteinstr. 2). Fahrtkostenzuschüsse von DSkV und
BSkV kommen dem Club zugute. Sollten die Fremdzuschüsse höher sein als der
Clubzuschuss, werden anstelle des Clubzuschusses die Fremdzuschüsse bezahlt.
4.4 Tage- und Übernachtungsgelder sind bei allen Wettbewerben beschränkt auf fünf
Teilnehmer je Mannschaft. Bei Einzelspielern werden sie nur den qualifizierten
Spielern gewährt (direkt oder offizieller Nachrücker).
4.5 Prämien für besondere Erfolge
(Liga, insbesondere bei Aufstieg; herausragende Platzierungen bei Meisterschaften)
5.
Spielregeln
Verbindliche
Ordnungen sind:
Internationale Skatordnung (ISkO) und
die Skatwettspielordnung (SkWO)